In der Regel werden die Behandlungen auf ärztliche Verordnung durchgeführt. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse. Bei über 18-jährigen Patienten fällt eine Zuzahlung von 10% der
Gesamtkosten sowie 10 € Rezeptgebühr an.
Eine Verordnung erhalten Sie zum Beispiel bei folgenden Fachärzten:
- Kinderarzt
- Hals-Nasen-Ohrenarzt
- Phoniater/Pädaudiologe
- Hausarzt
- Neurologe
- Kieferorthopäde/Zahnarzt