In der Regel werden die Behandlungen auf ärztliche Verordnung durchgeführt. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse. Bei über 18-jährigen Patienten fällt eine Zuzahlung von 10% der
Gesamtkosten sowie 10 € Rezeptgebühr an.
Eine Verordnung erhalten Sie zum Beispiel bei folgenden Fachärzten: