In der Regel werden die Behandlungen auf ärztliche Verordnung durchgeführt. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse. Bei über 18-jährigen Patienten fällt eine Zuzahlung von 10% der Gesamtkosten sowie 10 € Rezeptgebühr an.

Eine Verordnung erhalten Sie zum Beispiel bei folgenden Fachärzten:

  • Kinderarzt
  • Hals-Nasen-Ohrenarzt
  • Phoniater/Pädaudiologe
  • Hausarzt
  • Neurologe
  • Kieferorthopäde/Zahnarzt